Das leitende Organ unserer Kirchengemeinde

Alle sechs Jahre werden in den Gemeinden der Ev. Kirche in Hessen und Nassau die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wer 18 Jahre alt ist, kann sich um eine Kandidatur bewerben oder von seiner Gemeinde als Kandidat/in aufgestellt werden.

 

Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der Gemeinde. Er verwaltet u.a. das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt den Pfarrer/die Pfarrerin, trägt die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Je nach Gemeindegröße besteht er aus sechs bis zwanzig Mitgliedern sowie dem Pfarrer/der Pfarrerin der Gemeinde.